CE-Zeichen & BPV

CE-Kennzeichnung & BauPVO

Troldtekt-Produkte tragen das CE-Kennzeichen in Übereinstimmung mit den harmonisierten europäischen Produktnormen EN 13168 für Holzwolleleichtbauplatten und EN 13964 für abgehängte Decken.

Wenn ein Bauprodukt unter eine harmonisierte Norm fällt, muss es in Übereinstimmung mit deren Anhang ZA mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Dieses CE-Kennzeichen bedeutet, dass ein Bauprodukt legal verkauft werden kann und die entsprechende Produktnorm erfüllt. Der Hersteller muss nachweisen, dass die Anforderungen der Norm erfüllt wurden durch:

  • eine Typprüfung (Erstprüfung zur Feststellung der erklärten Eigenschaften);
  • dokumentierte Produktionskontrollen mit laufenden Stichproben zur Prüfung der fertigen Produkte;
  • eine Leistungserklärung und das CE-Kennzeichen.

Bureau Veritas fungiert als Zertifizierungsstelle von Troldtekt und inspiziert das Werk in Troldhede ein Mal im Jahr auf Konformität mit EN 13964 und zwei Mal im Jahr auf Konformität mit EN 13168.

Von BPR zu BauPVO - von der Richtlinie zur Verordnung

Die neue europäische Bauprodukteverordnung (BauPVO) tritt am 1. Juli 2013 in Kraft und ersetzt die bisherige Bauprodukterichtlinie (BPR). Der Übergang von einer Richtlinie zu einer Verordnung bedeutet, dass deren Bestimmungen jetzt in allen EU-Ländern rechtlich bindend sind. Die Richtlinie wurde noch in nationalen Gesetzen umgesetzt, so dass die CE-Kennzeichnung und die Vermarktung von Bauprodukten in der EU bisher nicht einheitlich gehandhabt wurden. Das heißt also, dass die CE-Kennzeichnung ab dem 1. Juli 2013 auch in jenen Staaten verpflichtend wird, in denen die Einhaltung dieser Bestimmung unter der Bauprodukterichtlinie bisher als freiwillig angesehen wurde. Alle Mitgliedsstaaten müssen gemäß BauPVO bis zum 1. Juli 2013 Informationsstellen schaffen, die kostenfrei Beratung zu den technischen Vorschriften bei Bauprodukten anbieten.

Die Grundlage für die Bauprodukteverordnung bilden die sechs Grundanforderungen aus der Bauprodukterichtlinie, die um eine siebte Anforderung zur Nachhaltigkeit erweitert wurde. Die sieben Grundanforderungen für Bauprodukte sind:

  1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit. Es muss sichergestellt sein, dass ein Gebäude nicht einstürzt, sich nicht verformt oder beschädigt wird.

  2. Brandschutz. Die Tragfähigkeit muss bei einem Brand über eine bestimmte Zeit erhalten bleiben, die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch muss begrenzt sein und es müssen Einrichtungen zur Evakuierung, Rettung und Feuerbekämpfung vorhanden sein.

  3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz. Keine Freisetzung giftiger Gase, Chemikalien oder Strahlen in die Innenluft, ins Trink- und ins Abwasser; keine Feuchtigkeit im Bauwerk.

  4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung. Keine Unfallgefahren oder Gefahren von Beschädigung bei der Nutzung des Bauwerks z.B. durch Stürze oder Stromschläge; Berücksichtigung der Barrierefreiheit und der Nutzung durch Menschen mit Behinderung.

  5. Schallschutz. Einhaltung eines Schallpegels, der die Gesundheit sowie die Nachtruhe-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen im und um das Bauwerk nicht beeinträchtigen.

  6. Energieeinsparung und Wärmeschutz. Geringer Energieverbrauch für Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Lüftung.

  7. Nachhaltigkeit. Das Bauwerk muss derart entworfen, errichtet und abgerissen werden, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und insbesondere Folgendes gewährleistet ist:
    • Das Bauwerk, seine Baustoffe und Teile müssen nach dem Abriss wiederverwendet oder recycelt werden können;
    • das Bauwerk muss dauerhaft sein;
    • für das Bauwerk müssen umweltverträgliche Rohstoffe und Sekundärbaustoffe verwendet werden.  

DoP - Leistungserklärung

Eine der zentralen Änderungen in der Bauprodukteverordnung (BauPVO) im Vergleich zur Bauprodukterichtlinie ist, dass statt einer Konformitätserklärung eine Leistungserklärung (DoP: Declaration of Performance) abgegeben werden muss. Diese Leistungserklärung wird auf der Grundlage derselben Nachweise zusammengestellt, die bisher für die Konformitätserklärung unter der Bauprodukterichtlinie (BPR) benötigt wurden.

Gemäß Bauprodukteverordnung können Leistungserklärungen auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. So stehen auch die Leistungserklärungen zu den verschiedenen Produktgruppen von Troldtekt hier auf der Webseite zum Download bereit.

EPD - Umwelt-Produktdeklaration

Die siebte Grundanforderung zur Nachhaltigkeit wird nur in Kraft treten, wenn die harmonisierten Produktnormen auf Anweisung der Europäischen Kommission angepasst werden. Sämtliche Normen müssen alle fünf Jahre überarbeitet werden. Es können also mehrere Jahre vergehen, bis die siebte Grundanforderung in den einzelnen Produktnormen umgesetzt wird. Es ist zu erwarten, dass die Nachhaltigkeit mittels Umwelt-Produktdeklarationen (EPD) gemäß der neuen europäischen Norm DS/EN 15804 nachgewiesen werden muss.

Obwohl so ein Nachhaltigkeitsnachweis erst verpflichtend wird, sobald die Produktnormen überarbeitet worden sind, hat Troldtekt mit der Unterstützung des dänischen Instituts für Technologie (DTI) bereits jetzt eine Umwelt-Produktdeklaration gemäß EN 15804 zusammengestellt.

CE-Produktkennzeichen (Leistungserklärungen)