Die meisten Lärmbelästigungen, denen wir ausgesetzt sind, verändern sich mit der Zeit. Denken Sie beispielsweise an den Verkehrslärm und wie wir ihn vom Straßenrand aus wahrnehmen. Oder an den Lärm am Arbeitsplatz, der sich ebenfalls über den Tag hinweg verändert, mal mehr und mal weniger intensiv ist, Pausen aufweist und so weiter. Um diese Situationen beschreiben zu können, wird der äquivalente Dauerschallpegel herangezogen: Leq. Hier handelt es sich um eine reine Berechnungsgröße, für die der über einen Zeitraum (z. B. 8 Stunden) gemessene Schalldruckpegel gemittelt wird. Der Begriff wurde eingeführt, um Lärm, der sich mit der Zeit verändert (z. B. Verkehrslärm), durch eine einfache Zahl ausdrücken zu können, die die gleiche Lärmenergie wiedergibt wie der zu den einzelnen Zeitpunkten innerhalb des Messzeitraums herrschende Lärmpegel. Veränderlicher Lärm, gemessen über einen bestimmten Zeitraum, hat also eine bestimmte Gesamtenergie.
Abbildung 5:

Dass hier Energie als Vergleichswert erfasst wird, hängt damit zusammen, dass sich alle Theorien zu Lärmschädigungen und Lärmbelästigungen an die Lärmenergie knüpfen, der ein Mensch ausgesetzt ist. Das bedeutet, dass starker, kurzzeitiger Lärm dieselbe schädliche Wirkung hat wie schwächerer Lärm über längere Zeit. Diese Erklärung ist nicht in allen Fällen hinreichend, aber wir haben derzeit kein besseres Modell. Der äquivalente Dauerschallpegel ist stets mit einem Zeitraum verknüpft, da er eine Form von Energie ausdrückt. Wenn also ein Leq-Wert angegeben wird, muss dazu immer auch eine Zeitangabe gemacht werden, da der Wert sonst sinnlos ist. Die offizielle Lärmgrenze zur Vermeidung von Gehörschäden am Arbeitsplatz lautet deshalb:
"Leq = 85 dB(A) während einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden"
Diese Lärmdosis entspricht rein rechnerisch z. B. 88 dB(A) über 4 Stunden oder 91 dB(A) über 2 Stunden usw. In allen drei Fällen ist die Lärmdosis dieselbe.
Der Grund dafür, dass wir den Leq-Wert benötigen, liegt darin, dass alle gesetzlichen und behördlichen Lärmvorschriften für Arbeitsplätze, Lärmemissionen im Freien, Verkehrslärm u. Ä. auf den äquivalenten Dauerschallpegel zurückgreifen. Wichtig ist dabei zu bedenken, dass es sich um einen Mittelwert handelt. Das heißt, dass kurzzeitig auch ein höherer Lärmpegel herrschen kann, der den Leq-Wert übersteigt, ohne dass dadurch eine zulässige Obergrenze verletzt wird.